Einführung elektronische Patientakte
- sebastianpoernbach
- vor 12 Minuten
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Seit dem 29. April wurde flächendeckend in Deutschland die ePA (elektonische Patientenakte) für geseztlich versicherte Patienten eingeführt. Spätestens bis zum 1. Oktober sind alle Leistungserbringer in Deutschland verpflichtet diese einzuführen.
Wir haben in unserer Praxis Ende Juli damit begonnen. Was bedeutet das konkret für Sie?
Wenn Sie ab dem 28. Juli 2025 bei uns neu die Versichertenkarte einstecken und der Befüllung der ePA nicht wiedersprochen haben, haben wir automatische Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte.
Wichtig ist uns zu betonen, dass wir damit eine gesetzliche Vorgabe erfüllen.
Falls Sie keine Speicherung der Daten wünschen, müssen Sie aktiv widersprechen. Dies ist jedoch ausschließlich über Ihre Krankenkasse möglich und nicht über uns. (Es gibt eine Vielzahl an Optionen wie Sie widersprechen können, bitte infomieren Sie sich diesbezüglich bei Bedarf).
Die ePA ist eine "patientengeführte Akte", das heißt, dass Sie für die genaue Befüllung primär verantwortlich sind. Prinzipiell gibt es 2 Möglichkeiten die ePA zu nutzen:
passiv: nur die Ärzte und Therapeuten befüllen und nutzen die Daten
aktiv: Sie befüllen und nutzen die ePA selber auch
Welche Daten speichern wir von Ihnen auf der ePA?
Ihre Laborergebnisse
technische Untersuchungen wie EKG, Lungenfunktion oder Langzeit-Blutdruck
Ultraschallbilder
Rezepte und Medikamentenplan
Abrechnungsdaten (geschieht automatisch)
Damit halten wir uns an die Empfehlungen. Sollten Sie andere Daten gespeichert haben wollen, müssen Sie dies selber über die Krankenkasse veranlassen. Befunde von ärztlichen Kollegen müssen von diesen auf die Karte gespeichert werden. Alte Befunde speichern wir prinzipiell nicht auf die Karte, außer es gibt dafür schwerwiegende Gründe.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, sprechen Sie uns gerne an!